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(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.

(2) Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette, deren Form von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird, am Gerät sowie mit einer Prüfbescheinigung, die dem Geräteinhaber ausgehändigt wird, zu bestätigen.

(3) Der Aufsteller darf ein Geldspielgerät nur aufstellen, wenn der im Zulassungszeichen angegebene Beginn der Aufstellung oder die Ausstellung einer nach Absatz 2 erteilten Prüfplakette nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
1. das in seiner ordnungsgemäßen Funktion gestört ist,
2. das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
3. dessen Spiel- und Gewinnplan nicht leicht zugänglich ist oder
4. dessen Frist gemäß Absatz 3 oder dessen im Zulassungsbeleg oder Zulassungszeichen angegebene Aufstelldauer abgelaufen ist.


Der Aufsteller muss spätestens 24 Monate nach Beginn der Aufstellung (01.06.2019) - also spätestens am 31.05.2021 eine §7-Überprüfung veranlassen. Die Aufstelldauer endet am 31.05.2023.

Nach Technischer Richtlinie TR5 werden Prüfplaketten mit der Angabe der Zulassungsnummer und des Überprüfungsdatums von Sachverständigen verwendet. Außerdem enthält jede Prüfplakette eine laufende Nummer.

Damit es nicht teuer wird:
Das Programm "Prüferinnerer" erinnert Sie zuverlässig an anstehende §7-Überprüfungen. Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an.


Daniel RichterVon der IHK Chemnitz
An der Binge 2öffentlich bestellter und
09468 Geyervereidigter
Telefon: +49 151 22807362Sachverständiger für die
Telefax: +49 37346 93006 Überprüfung von Geldspielgeräten